Die einzelnen Grabstättenarten |
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Die Angehörigen können die Art der Grabstätte selbst aussuchen, sofern der Verstorbene zu Lebzeiten keine besondere Regelung getroffen hat, z.B. im Rahmen eines persönlichen Vorsorgevertrages. |
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Reihengräber
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Dabei handelt es sich um der Reihe nach angeordnete Einzelgräber auf einem Reihenfeld. Sie werden kostenpflichtig von der jeweiligen Friedhofsverwaltung vergeben, und zwar ausschließlich für die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit von zwanzig bis dreißig Jahren. Eine Verlängerung ist nicht möglich. |
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Wahlgräber
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Das sind Beisetzungsstätten, auf denen einer oder mehrere Plätze belegt werden können und deren Nutzungsrecht – im Gegensatz zum Reihengrab – auf Wunsch der Angehörigen nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit von dreißig bis vierzig Jahren verlängert werden kann. Sie haben die Möglichkeit, die Lage der Grabstätte auf dem Friedhof auszuwählen. |
Wahlgrab |
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Urnenreihengräber
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Nach der Einäscherung erfolgt – analog zur Sargbestattung – die Beisetzung der Urne in einem Grab. Die einzelnen Grabstätten liegen auf einem geschlossenen Urnenfeld und werden der Reihe nach belegt. |
Urnenreihengrab |
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Urnenwahlgräber
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Hierbei können die Angehörigen das Urnengrab, anders als beim Urnenreihengrab, selbst frei auswählen. Mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung ist es möglich, darin mehrere Aschenurnen beizusetzen. |
Urnenwahlgrab |
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Anonyme Urnenfelder
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Die anonyme Urnenbeisetzung erfolgt entweder auf einer extra dafür vorgesehenen Fläche oder auf einem anonymen Areal; das hängt vom jeweiligen Friedhof ab. Hier sind weder ein Grabschmuck noch ein Grabstein zugelassen. |
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Kolumbarien und Urnenhallen
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Schon die antiken Römer der Kaiserzeit pflegten ihre Verstorbenen im Inneren von Grabkammern, den so genannten Kolumbarien, beizusetzen. Die Urnen standen in Wandnischen. Man findet diese Form der Bestattung noch oft in mediterranen Ländern. |
Urnenwand |
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In den heutigen Kolumbarien stehen die Urnen in einer verschlossenen Nische an speziell dafür errichteten Außenwänden. Oder man hat die Möglichkeit, sie an den Wänden im Inneren einer Urnenhalle zu platzieren. |
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Die Beisetzung auf See
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Diese Form der Beisetzung setzt eine Einäscherung voraus. Die Asche des Verstorbenen wird anschließend mit einer feierlichen Zeremonie in einer Urne dem Meer übergeben. Den Trauernden ist es freigestellt, an der Urnenbeisetzung teilzunehmen. |
Seebestattung |
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Das Beisetzen der Asche auf See ist genehmigungspflichtig. Daher sollte der Verstorbene zu Lebzeiten eine persönliche oder berufliche Verbindung zum Meer gehabt haben. In aller Regel kommen dafür die Nord- oder Ostsee in Betracht, grundsätzlich aber auch jedes andere Meer. |
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Die Beisetzung in der Natur
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Hier handelt es sich um eine recht neue Art der Beisetzung. Sie setzt ebenfalls eine vorherige Einäscherung voraus. Anschließend wird die Asche direkt zu den Wurzeln eines Baumes gegeben. Die „Grabpflege“ übernimmt die Natur. Menschen, die sich für die Beisetzung der eigenen Asche in einem Wald entscheiden, suchen sich „ihren“ Baum in aller Regel selbst aus. Analog zu einem Familiengrab eignet er sich auch als immer wieder genutzter Beisetzungsort für die Asche einer ganzen Familie. |
Naturbestattung |
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Waldgebiete für eine Naturbestattung sind Teil eines natürlichen Waldes. Dabei kann es sich um alte Eichenwälder, lichte Mischwälder, Junganpflanzungen, Bäume an Wasserläufen, Seen oder auch einfach unberührte Flächen handeln. |
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Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung! |
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